1. Pflege bei Diabetes mellitus                       ... bei Krankenpflegewissen.de  

Pflegerische Anforderungen und Tätigkeiten

1.B.13 Informationen zu Diabetes mellitus und dem Schwerbehindertengesetz

    Ausprägung der Erkrankung

Grad der Behinderung

Diabetes ohne Komplikationen eingestellt nur mit Diät bzw. zusätzlich mit Medikamenten, die alleine nicht zu Hypoglykämien führen können:

  • mit Kohlenhydratresorptionshemmer oder
  • Biguaniden

10 %

Diabetes mit leichten Toleranzschwankungen, der jedoch durch die Gabe von Sulfonylharnstoffen (und zusätzlicher Gabe weiterer oraler Antidiabetika) ausreichend einstellbar ist

20 %

Orale Antidiabetika müssen mit Insulin kombiniert werden, um trotz leichter Schwankungen eine ausreichende, komplikationslose Einstellung zu erreichen

30 %

Insulinpflichtiger Diabetiker in alleiniger Kombination mit Diät gut eingestellt ist

40 %

Insulinpflichtiger Diabetiker mit Komplikationen (häufig Kinder) mit gelegentlichen, ausgeprägten Hypoglykämien:

Ab diesem Grad ergeben sich folgende Vorteile:

  • Schwerbehindertenausweis, d.h. man wird als schwerbehindert anerkannt
  • Arbeitsrechtliche Vorteile
    • 1 Woche pro Jahr bezahlten Urlaub zusätzlich
    • spezieller Kündigungsschutz (Hauptfürsorge wird bei jeder Kündigung eingeschaltet)
  • Steuerfreiheit- bzw. Reduzierung
    • Steuerfreibetrag von bis zu 92,50 DM pro Monat
  • Benutzung von Behindertenparkplätze
  • Begleitpersonen bei Reisen etc. umsonst oder verbilligt

50 %

  • Steuerfreiheit- bzw. Reduzierung
    Steuerfreibetrag gestaffelt je nach Grad der Behinderung (230,- DM bei 100 %)

60 - 100 %

 

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