Pflege
bei zerebralen Anfällen und Epilepsie ... bei Krankenpflegewissen.de |
2.5 Versorgung und Betreuung
von Pat. mit Epilepsie in stationären Einrichtungen
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2.5.1 Versorgung und Betreuung
von Pat. mit Epilepsie in stationären Einrichtungen
- die Dokumentation sollte zielgerichtet und umfassend sein
- bei jedem Anfall sollte
die Gefahr eines erneutem Anfalls, einer verbleibenden Bewusstseinseinschänkung
(Dämmerzustand) und einer Generalisierung bedacht werden, d. b.:
- während und nach
jedem Anfall mit Bewusstseinsverlust ist der Pat. mindestens noch 2 Stunden
engmaschig zu überwachen, zunächst eine halbe Stunde lang umfassend.
Falls ein Arzt hinzugezogen wurde, gibt dieser die genauen Modalitäten
vor (z. B. Sitzwache)
- hierbei sind RR,
Puls und Vitalzeichenkontrollen (Bewusstsein etc.) zu erfassen und zu
dokumentieren (Verlaufsprotokoll)
- wenn nötig ist
eine stabile Seitenlage durchzuführen
- Tätigkeiten des Pat.
(z. B. Hausarbeit, berufliche Tätigkeiten) sollten an Orten angeboten
werden, die bei einem Sturz möglichst geringe Gefährdungspotentiale aufweisen
- für Patienten, die im Anfallsgeschehen
häufig auf den Kopf fallen, kann ein Helm eine unmodische, aber sehr wirkungsvolle
Schutzmaßnahme sein. Hierbei sollte man auch über die im Handel erhältlichen
Fahrradhelme nachdenken, da diese optisch ansprechender sind als die typischen Lederhelme
- die ständige Beobachtung
des Pat. sollte stets unauffällig wirken und nicht distanzlos sein
2.5.2 Verhalten beim Auftreten
von Absencen
- Beobachten und dokumentieren
- für Sicherheit sorgen
(bei ungünstigen Konstellationen kann ein Betroffener auch bei einer
Absence schwer fallen)
- Arzt informieren
- Pat. nicht alleine
lassen
- Vitalwerte prüfen,
eventuell auch Blutzuckermessung durchführen
2.5.3 Verhalten beim Auftreten
von Fokalen Anfälle:
- beobachten und dokumentieren
- den Pat. beruhigen
und nicht alleine lassen
- Arzt informieren
- Vitalwerte prüfen
- Wahrnehmung und Bewusstsein
prüfen
2.5.4 Verhalten beim Auftreten
von Komplex-fokale Anfälle, atonischen Sturzanfällen
- beobachten und
dokumentieren
- den Arzt informieren
- Wahrnehmung und Bewusstsein
prüfen
- Patienten vor Gefahren schützen
- nach Sturz zunächst
grob auf gefährliche Verletzungen prüfen, die Versorgung kann dann meist
später erfolgen
2.5.5 Verhaltensregeln bei Auftreten eines
Grand mal-Anfalls
- Ruhe bewahren
- frühzeitige Arztbenachrichtigung durch 2. Person (nur
bedingt als
Notfall deklarieren), den Pat. nicht alleine lassen
- Vermeidung von Verletzungen
- Entfernen von Raumausstattung etc.
- Polsterung des Kopfes, wenn möglich
- den Pat. aus Gefahrenbereichen herausziehen, falls nötig
- Verhinderung von Zungenbissverletzungen (am besten eine Mullbinde zwischen
Ober- und Unterkiefer einbringen, die typischen
Beißkeile werden aufgrund der großen Verletzungsgefahr nicht mehr empfohlen!)
- Verhütung von
Aspiration und Verlegung der Atemwege (die Zunge beobachten, v. a. in der
Erschöpfungsphase droht diese die Atemwege zu verschließen)
- eventuell Beatmung
mit Beatmungsbeutel, wenn Zyanose sehr ausdauernd und ausgeprägt. Keinen reinen
Sauerstoff zuführen ( per Maske etc.), der Anfallsverlauf wird deutlich
verschlimmert und verlängert (im Gegensatz dazu
siehe unten "Status epilepticus")
- nach Sturz zunächst
grob auf gefährliche Verletzungen prüfen, die eigentliche Versorgung kann
dann meist später erfolgen
- Patientenbeobachtung (Dauer und Art des Anfalls, Heftigkeit
des Sturzes, Kopfbeteiligung) und Dokumentation
- nach dem Krampfanfall: Lagerung des Patienten in
stabiler Seitenlage bis das Bewusstsein vollkommen wiederhergestellt ist
- Hilfestellung
anbieten (z. B. Körperpflege, Getränke - Vorsicht bei Bewusstseinseintrübung))
- überflüssige Maßnahmen
verhindern
- Festhalten von Extremitäten vermeiden
- Notfallalarm nur bei Gefahr für
den Pat. auslösen
- keine Beatmung ohne Atemstillstand
- kein gewaltsames Einführen des
Beißkeiles oder eines anderen Bissschutzes
2.5.6 Pflege bei einem Status Epilepticus
Pflegerische Maßnahmen bei Verdacht auf
Status Epilepticus
- sofort den Arzt verständigen,
Erstversorgung wie bei einem Grand Mal-Anfall, dann Unterstützung
des Arztes bei weiteren Maßnahmen
- Gabe von 4 - 6 Litern
Sauerstoff nach ärztlicher Anordnung
- Durchführung einer
BGA (Blutgasanalyse)
- Materialien bereitlegen
lassen:
- Material zum Legen
eines venösen Zuganges vorbereiten, Assistenz bei Durchführung
- Diazepam (R)- und
Phenytoin (R) und Rivotril-Ampullen bereitlegen, erst nach Arztanordnung
aufziehen
- Guedel-Tubus und
Intubationsbesteck bereitlegen
- Notfallkoffer ist
immer sinnvoll
- den Pat. engmaschig beobachten und Vitalwerte sowie
die Krampffrequenz erfassen
Pflege des Patienten nach Durchbrechung
des Status` epilepticus:
- meist ist die Verlegung auf eine Intensivstation sinnvoll
/ notwendig
- regelmäßige Vitalzeichenkontrollen,
regelmäßige
Bewusstseinsüberprüfung und Begutachtung der
Pupillenreaktion
- Untersuchung des Pat. auf Verletzungen
- BZ-Kontrolle
- auf Flüssigkeitszufuhr achten
- Körperpflege anbieten
- Patient hat wahrscheinlich stark
geschwitzt
- Stuhl- und Harnabgang sind zu erwarten
- Pat. braucht Ruhe und Entspannung, das
Umfeld entsprechend gestalten
- Zeitnahe Dokumentation der Notfallversorgung des Pat.